Gloria Grathwohl Palliativ-Stiftung

Als Hauptförderkriterium gilt, dass die eingereichten Projekte einen Bezug zum Kanton Thurgau oder zur Nord-Ost-Schweiz haben. Des Weiteren sollte das Projekt einen für Palliative Care Projekte klassischen interprofessionellen Bezug aufweisen sowie einen eindeutigen Bezug zur Palliative Care haben.

Die Förderung eines Projekts durch die «Gloria Grathwohl Palliative Care Stiftung» soll namentlich:

  • mittel- bis langfristig die Palliative Care Strukturen im Thurgau sowie in der Nord-Ost-Schweiz
  • durch Forschungs- und Projektförderungen nachhaltig fördern und weiterentwickeln
  • qualitativ hochstehende interdisziplinäre Forschungsprojekte im Bereich Palliative Care
  • ermöglichen
  • den wissenschaftlichen Impact in diesem Bereich ermöglichen und stärken

Förderbereiche

Die Förderbereiche orientieren sich am Bio-Psycho-Sozial-Spirituellen sowie am SENS-Modell und umfassen unter anderem folgende Bereiche:

  • Symptomkontrolle und Interventionen
  • Psychosoziale und spirituelle Dimensionen
  • Soziale Aspekte wie familiale Sorge und häusliche Pflege
  • Gemeindenahe Versorgung
  • Aspekte der Infrastruktur und Versorgungsabläufe
  • Gefördert wird ein Projekte mit Laufzeit von 2 Jahren und bis Maximal CHF 100'000

Förderbereich
Forschungsprojekt:

Pro Jahr wird ein Forschungsprojekt im Umfang von CHF 100'000 und mit einer Laufzeit von Minimum 2 Jahren gefördert.

Förderbereich Promotionsstipendium:

Finanzierung eines Promotionsvorhabens im Umfang von CHF 50'000 für die Nachwuchsförderung in der Palliative Care.

Prämierung von
Masterarbeiten:

Drei empirischen Masterarbeiten mit Bezug zu Palliative Care werden mit je CHF 2'500, CHF 1'500 und CHF 500 prämiert.

Von der Förderung ausgeschlossene Themen und Tätigkeiten

  • Onkologische Versorgung, Therapie und Zielgruppen ohne Palliativbezug
  • Reine Schmerzforschung
  • Suizidforschung und -prävention
  • Isolierte juristische, sozial- oder geisteswissenschaftliche Fragestellungen ohne Bezug zur palliativen stationären oder ambulanten Versorgung
  • Auslandaufenthalte
  • Publikationskosten
  • Qualifikationsarbeiten (ausgenommen die Prämierung von Masterarbeiten)

Bewertungskriterien für eingereichte Projekte

Die Bewerbung auf eine Förderzusage erfolgt im klassischen Forschungsantragsstil und weist folgende Aspekte und Bewertungskriterien auf:

  • Fachliche Qualifikationen des/der BewerberIn
  • Forschungskompetenzen und wissenschaftliche Expertise im Bereich Palliative Care
  • Zusammensetzung und Interdisziplinarität des Forschungsteams
  • Wissenschaftliche Qualität des Projektes
  • Nutzen, Relevanz, Innovation, Nachhaltigkeit des Projektes
  • Wissenschaftliche Vernetzung in die Palliative Care Strukturen des Thurgaus sowie der
  • Nord-Ost-Schweiz