Als Hauptförderkriterium gilt, dass die eingereichten Projekte einen Bezug zum Kanton Thurgau oder zur Nord-Ost-Schweiz haben. Des Weiteren sollte das Projekt einen für Palliative Care Projekte klassischen interprofessionellen Bezug aufweisen sowie einen eindeutigen Bezug zur Palliative Care haben.
Die Förderung eines Projekts durch die «Gloria Grathwohl Palliative Care Stiftung» soll namentlich:
Die Förderbereiche orientieren sich am Bio-Psycho-Sozial-Spirituellen sowie am SENS-Modell und umfassen unter anderem folgende Bereiche:
Pro Jahr wird ein Forschungsprojekt im Umfang von CHF 100'000 und mit einer Laufzeit von Minimum 2 Jahren gefördert.
Finanzierung eines Promotionsvorhabens im Umfang von CHF 50'000 für die Nachwuchsförderung in der Palliative Care.
Drei empirischen Masterarbeiten mit Bezug zu Palliative Care werden mit je CHF 2'500, CHF 1'500 und CHF 500 prämiert.
Die Bewerbung auf eine Förderzusage erfolgt im klassischen Forschungsantragsstil und weist folgende Aspekte und Bewertungskriterien auf:
© Gloria Grathwohl Palliativ-Stiftung